So gehen Sie vor, wenn Sie Unterstützung für Ihr Haustier benötigen
Schriftliches Gesuch an die Stiftung, in dem die persönliche und finanzielle Situation sowie der Umfang der anfallenden Kosten dargelegt werden. (Nachweis mit entsprechenden Dokumenten wie z.B. Steuerveranlagung, EL-Verfügung usw.)
Voraussetzungen für eine Unterstützung Ihres Haustiers durch unsere Stiftung
Personenkreis der Begünstigten
Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden und mit geringem Einkommen, die zusammen mit ihrem Haustier (vor allem Hunde und Katzen) im gleichen Haushalt leben
Institutionen im Kanton Graubünden, die ausgesetzte Haustiere aufnehmen
gemäss Stifterwillen sind Landwirte für Nutztiere von dieser Stiftung ausgenommen
Unterstützungbeiträge
an Tierhalter in finanzieller Notsituation bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder fortgeschrittenem Alter wegen erforderlichen Dispositionen für deren Haustiere
für Krankheitskosten, temporäre Betreuung oder provisorische Unterbringung des Haustiers
Schriftliche Einreichung der Gesuche
Richten Sie Ihr Gesuch in schriftlicher Form mit allen erforderlichen Unterlagen bitte an diese Adresse:
Nora‘s Stiftung für Haustiere in Not
c/o Ursina Nützi, Höfliweg 12, 7212 Seewis Pardisla